ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR FAHRKARTEN, EINLADUNGEN, AKKREDITIERUNGEN UND ZUGANG

Die unten angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zugangsbedingungen für Veranstaltungen, die von der Firma SHAREMUSIC ISLANDS, AIE, im Folgenden die Organisation und/oder SHAREMUSIC! gefördert und/oder organisiert werden.

Der Kauf des Tickets stellt die Annahme der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) dar:

1. TICKETERWERB :

Nur der KÄUFER erhält die PDF-Tickets per E-Mail.

1.1. Rückerstattungsrichtlinie :

Sobald das Ticket gekauft wurde, kann es weder geändert noch der Betrag zurückerstattet werden, außer in dem Fall, dass die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Umstände eintreten.

Die Nichtteilnahme an der Show oder ein Fehler beim Ticketkauf sind keine Gründe, die eine Rückerstattung berechtigen.

Der Ticketbetrag kann nur bei eventuellen technischen oder betrieblichen Zwischenfällen zurückerstattet werden.

In allen anderen in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Fällen verpflichtet sich die Organisation, den Betrag dieses Tickets zu erstatten.

In jedem der oben genannten Fälle und nur wenn der teilnehmende Verbraucher dies nach vorheriger Absprache mit der Organisation wünscht, besteht die Möglichkeit, anstelle der direkten Anforderung einer Rückerstattung des Ticketbetrags::

Fordern Sie einen Gutschein* für die nächste Ausgabe des Festivals an;

*Gutschein bezeichnet eine Eintrittskarte für die entsprechende Ausgabe des Festivals zu den gleichen Bedingungen wie die gekaufte, ohne zusätzliche Kosten.

Schlechte Witterungsverhältnisse berechtigen, sofern die Veranstaltung normal durchgeführt werden kann, nicht zur Rückerstattung des Tickets.

Ebenso wird die vollständige oder teilweise Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt in keinem Fall zu einer Rückerstattung des Ticketpreises führen, außer in Fällen, in denen dies gesetzlich festgelegt ist.

1.2. Ticketkauf :

Der Betrag der Veranstaltungstickets, die der Benutzer auf digitalen Plattformen oder an autorisierten Stellen kauft, enthält keine Verwaltungskosten, da dieser Betrag ausschließlich von jedem Vertriebskanal erhoben wird. Diese Verwaltungskosten, die die Vertriebskanäle auf den Preis der Tickets aufschlagen und den Benutzern direkt für ihren Service in Rechnung stellen, werden im Falle anderer Plattformen als SHAREMUSIC! nicht von der Organisation zurückerstattet, da dieser Betrag außerhalb von SHAREMUSIC! liegt. Im Falle der Verkaufsplattform SHAREMUSIC! wird er nicht von der Organisation zurückerstattet, da dieser Betrag einer Dienstleistung entspricht, die dem Benutzer beim Erwerb des Tickets und seiner Bezahlung erbracht und bereitgestellt wird, und die mit dem Kauf verbundene Kosten abdeckt. Programmierung, Server, Zahlungsgateway und Kundendienst im Verkaufsservice, unter anderem.

Eventuelle weitere, durch die Teilnahme anfallende Mehrkosten wie: Unterkunft, Flüge, Bahnfahrten, Versicherungen, … im Falle einer Absage, Stornierung oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung werden von der Organisation nicht übernommen.

Im Falle einer Stornierung, Absage oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung kann die Rückerstattung durch die Organisation innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Tagen ab dem geplanten Veranstaltungstag erfolgen, außer in Fällen, in denen die Anwendung anderer Gesetze vorgesehen ist. Ebenso wird die Organisation einen bestimmten Zeitraum und eine bestimmte Vorgehensweise festlegen, damit der Teilnehmer im Falle einer Stornierung, Absage oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung eine Rückerstattung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beantragen kann, außer in Fällen, in denen die Anwendung anderer Gesetze vorgesehen ist. Um mit der angegebenen Rückerstattung fortfahren zu können, muss nachgewiesen werden, dass der Benutzer ein Ticket für die Veranstaltung in einer der vorgesehenen Modalitäten erworben hat.

Tickets können nur an von der Organisation ausdrücklich autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Die Organisation ist nicht verantwortlich für Tickets, die nicht an offiziellen Verkaufsstellen gekauft wurden.

2. ÄNDERUNG ODER MODIFIKATION DES VERANSTALTUNGSPROGRAMMS :

Die Organisation als für die Durchführung der Veranstaltung verantwortliche Stelle kann ihr Programm ändern oder modifizieren, wenn dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, insbesondere, wenn sich der Zeitplan der Auftritte oder der Künstler ändert; und in jedem Fall aus hinreichend gerechtfertigten Gründen, die nichts mit der Veranstaltung zu tun haben, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf: die einseitige Absage des Auftritts einiger Künstler durch diese, die einseitige Änderung des Auftrittsdatums eines oder mehrerer Künstler durch diese aufgrund der offensichtlichen Unmöglichkeit, den Auftritt einiger Künstler am geplanten Datum aufgrund von Umständen durchzuführen, die nichts mit der Veranstaltung zu tun haben; All dies immer in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung und unter Beachtung der Verbraucher- und Benutzervorschriften und gegebenenfalls in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die immer in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung ausgelegt werden.

Für den Fall, dass eine der oben genannten Annahmen oder Änderungen eintritt, wird die Organisation ihr Bestes tun und alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um die Zeitpläne anzupassen und die Veranstaltung durchzuführen.

Für den Fall, dass die Organisation die Programmierung aus Gründen, die Dritten zuzuschreiben sind, geringfügig ändert oder modifiziert und dies den normalen Ablauf der Veranstaltung nicht beeinträchtigt oder keine wesentliche Änderung mit sich bringt, hat der Benutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags.

3. ZUTRITTSRECHT :

Der Nutzer verpflichtet sich, das Ticket so aufzubewahren, dass es bei der elektronischen Gültigkeitskontrolle des auf dem Ticket aufgedruckten Codes gelesen werden kann, um den Einlass und die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände an den Zutrittskontrollstellen zu erleichtern und zu beschleunigen .

Nur das erste am Veranstaltungsort vorgezeigte Ticket wird als gültig akzeptiert und nachfolgende Zutrittsversuche mit demselben Ticket werden nicht akzeptiert.

Der Käufer der Eintrittskarte übernimmt die volle Verantwortung für den Fall, dass die Eintrittskarte in zweifacher Ausfertigung, als Fotokopie oder gefälscht vorgelegt wird, und verliert damit sämtliche Rechte für den Zutritt zum Veranstaltungsort.

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 17/1997 vom 4. Juli über öffentliche Unterhaltungs- und Freizeitaktivitäten wird das Zutrittsrecht von der Organisation als wirksames Instrument genutzt, um Gewalt und Störungen des normalen Ablaufs der Veranstaltung sowie alle anderen Situationen zu verhindern, die eine echte und ernsthafte Gefahr für die an der Veranstaltung teilnehmenden Benutzer darstellen könnten.

Das Vorstehende bedeutet nicht, dass der Zutritt zur Veranstaltung vom Veranstalter willkürlich gewährt wird, sondern dass in Fällen, in denen die Teilnahme an der Veranstaltung und die Feier selbst eine echte und ernsthafte Gefahr darstellen kann, solange die genannten Einstellungen oder Umstände bestehen bleiben, dies zutrifft.

Die Ausübung des Zutrittsrechts darf in keinem Fall eine Diskriminierung aufgrund von Geburt, Rasse, Geschlecht, Religion, Meinung, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder anderen persönlichen oder sozialen Bedingungen oder Umständen der Nutzer der Dienste beinhalten. Einrichtungen und Räume, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, sowohl in Bezug auf die Bedingungen für den Zugang und den Aufenthalt in den Einrichtungen als auch auf die Nutzung und den Genuss der dort angebotenen Dienste.

4. ZUGANG ZUM VERANSTALTUNGSORT :

Die Organisation der Veranstaltung kann Personen, die ein gefälschtes Ticket besitzen, den Zutritt verweigern und behält sich dabei das Recht vor, die in Punkt 14 genannten rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen. Unter einem gefälschten Ticket wird jedes Dokument verstanden, das erstellt oder verändert wurde, um es als echt auszugeben oder die Gültigkeit des Originaldokuments zu verändern.

Der Eingang verfügt über verschiedene Sicherheitsmaßnahmen. Die Organisation ist nicht verantwortlich für Tickets, die nicht an den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten offiziellen Verkaufsstellen gekauft wurden.

Jedes Ticket muss die Mindestanforderungen erfüllen, um die Zugangskontrolle zur Veranstaltung passieren zu können, damit es bei der elektronischen Kontrolle durch Validierung des aufgedruckten Codes gelesen werden kann, wie im vorherigen Absatz festgelegt. Jedes Ticket, das geändert, zerrissen oder Anzeichen einer Fälschung aufweist, berechtigt den Veranstalter, seinem Inhaber den Zugang zum Veranstaltungsort zu verweigern.

Beim Betreten des Veranstaltungsortes kann das Publikum gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchsucht werden. Das Mitführen von Gegenständen, die von der Organisation als gefährlich erachtet werden könnten oder durch geltende Vorschriften verboten sind, ist nicht gestattet:

  • Jeglicher Gegenstand, der die körperliche Unversehrtheit der Besucher schädigen kann, wie etwa scharfe oder stumpfe Gegenstände, Glasgegenstände, Flaschen, Messer oder Schusswaffen, Sprengstoffe, pyrotechnisches Material, Laserpointer, Sprays, Aerosole, Selfie-Sticks, Stockfahnen, Motorradhelme, …
  • Jedes Objekt oder Element, von dem angenommen wird, dass es die normale Entwicklung der Aktivität stören, schädigen oder behindern kann.
  • Professionelle Kameras, Videokameras oder -recorder, Drohnen.
  • Große Koffer oder Taschen
  • Nicht gestattet ist das Mitbringen von alkoholischen Getränken, Waffen oder Gegenständen, die als solche verwendet werden können, Leuchtraketen oder Ähnlichem; sowie das Einbringen von Personen, die unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln, Psychopharmaka, Aufputschmitteln oder ähnlichen Substanzen stehen.

Krücken, Gehstöcke oder ähnliche Hilfsmittel sind von der vorherigen Liste ausgenommen, nur im Falle von Personen, die aufgrund ihrer Mobilität die Räumlichkeiten mit diesen Hilfsmitteln betreten müssen, um sich fortbewegen zu können. Ebenso Aerosole oder ähnliche Gegenstände, die auf ärztliche Verschreibung erforderlich sind. Diese Ausnahmen müssen durch eine ärztliche Verschreibung oder Akkreditierung ordnungsgemäß akkreditiert sein, um mit ihnen Zugang zum Gelände zu erhalten. Ebenso ist es unerlässlich, jederzeit den nationalen Personalausweis oder für Teilnehmer nichtspanischer Staatsangehörigkeit Dokumente bei sich zu tragen, die die Identität ihres Herkunftslandes belegen (NIE, Reisepass, …).

Ein erneuter Zugriff ist nicht gestattet. Wenn Sie sich entscheiden, das Gelände zu verlassen, können Sie nicht erneut darauf zugreifen.

Der Zugang zum Veranstaltungsort ist bis 60 Minuten vor Veranstaltungsende möglich.

Das Recht auf Einlass bleibt vorbehalten. Sobald die Veranstaltung begonnen hat, ist es Sache der Organisation, den Zutritt zum Veranstaltungsort zu gestatten.

5. ZAHLUNGSMETHODE BEI ​​DER VERANSTALTUNG :

Die Zahlungsmethode während der Veranstaltung ist das bargeldlose Armband. Dieses Armband wird am Eingang des Veranstaltungsortes bereitgestellt, sobald das Ticket entwertet wurde, ohne dass dem Benutzer zusätzliche Kosten entstehen. Um Getränke an den Bars zu bestellen, Essen zu bestellen oder im Merchandising-Shop einzukaufen, muss der Benutzer das Armband an den autorisierten Punkten mit Geld aufladen. Das Aufladen des Armbandes kann mit Bargeld oder Kreditkarte erfolgen.

Die Rückerstattung des Restguthabens des Cashless-Armbandes könnt ihr ab dem auf die Veranstaltung folgenden Mittwoch für einen begrenzten Zeitraum von 14 Kalendertagen beantragen. Hierzu müsst ihr das Cashless-Armband aufbewahren, da der Code bei der Rückerstattung abgefragt wird. Eine Rückerstattung des Restguthabens des Cashless-Armbandes vor Ort ist nicht möglich.

Vor der Veranstaltung werden Aufladeaktionen mit Aktionsguthaben angeboten. Beim Kauf einer Aktionsaufladung wird die Aufladung am Veranstaltungsort mit dem Armband verknüpft. Um die Aktionsaufladung mit dem Armband zu verknüpfen, muss der Kunde das ausgedruckte oder auf das Mobiltelefon heruntergeladene PDF vorlegen.

Während der Veranstaltung sind keine Aktionsaufladungen mit Gratisguthaben möglich. Das Gratisguthaben ist nicht erstattungsfähig. Aus technischen Gründen ist das Aktionsguthaben das letzte, das verwendet wird. Daher muss der Benutzer das gesamte Aktionsguthaben ausgeben, bevor er die nächste Aufladung vornimmt, sonst gilt es als nicht verbraucht, auch wenn Sie nachfolgende Aufladungen vorgenommen haben.

6. GEISTIGE UND GEWERBLICHE EIGENTUMSRECHTE :

Das anwesende Publikum erkennt an und akzeptiert, dass die Organisation Inhaberin aller geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte ist, die sich direkt oder indirekt aus den Darstellungen und künstlerischen Darbietungen oder anderen Darbietungen ergeben, die während der Veranstaltung stattgefunden haben, ohne territoriale oder zeitliche Einschränkung und ohne andere Einschränkungen als die, die im geltenden Gesetz zum geistigen Eigentum vorgesehen sind.

Folglich ist das Aufnehmen, Fixieren oder Aufzeichnen von Bildern oder Tönen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Organisation zur Veröffentlichung oder Verbreitung zu kommerziellen oder Werbezwecken strengstens untersagt. Nur das Aufnehmen von Bildern oder Aufzeichnungen ist für den ausschließlich privaten und persönlichen Gebrauch des Benutzers zulässig.

Die anwesenden Zuschauer nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass sie auf Bildern und/oder Aufnahmen, die von verschiedenen Medien gemacht werden, zur späteren Verbreitung und/oder Bekanntmachung der Veranstaltung über jegliche Mittel zu Informations-, Werbe- und/oder kommerziellen Zwecken der Veranstaltung erscheinen können, und akzeptieren eine solche Verwendung durch die Organisation.

Sie werden darüber informiert, dass diese Bilder nur den Status von Zusatzbildern, Panoramafotos, Fotos von allgemeinem oder öffentlichem Interesse und dergleichen haben können, sowie solche, die ausdrücklich mit dem Benutzer vereinbart wurden und als die mit dem Benutzer durchgeführten und vom Benutzer genehmigten Interviews zu verstehen sind.

Das anwesende Publikum ermächtigt daher die Organisation, die oben genannten Bilder und/oder Aufnahmen zu verwenden und zu verwerten, die ausschließlich während der Durchführung der Veranstaltung gemacht werden dürfen, und ihre anschließende Verbreitung für die in den vorhergehenden Absätzen genannten Zwecke.

Dies alles unbeschadet der Möglichkeit der Nutzer, die entsprechenden Rechte auf Zugriff, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Portabilität und Widerspruch auszuüben. Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt „Datenschutz und -verarbeitung“ unseres Impressums und unserer Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie unserer Datenschutzrichtlinie.

7. MINDESTALTER UND MINDERJÄHRIGE :

Das Mindestalter für den Zugang zu SHAREMUSIC!-Veranstaltungen wird beim Ticketkauf mitgeteilt.

Maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt des Ereignisses.

8. SCHUTZ UND VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN :

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (RGPD) und des Organgesetzes 3/2018 vom 5. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte (LOPDGDD) werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten unter der Verantwortung von SHAREMUSIC! verarbeitet werden. Und sie können verwendet werden, um Ihre Teilnahme an Konzerten, Aktivitäten, Gewinnspielen und anderen Aktivitäten zu verwalten, die von SHAREMUSIC! abhängen. Sowie um über Themen im Zusammenhang mit SHAREMUSIC! informiert zu werden.

Mit dem Kauf des Tickets erklären Sie sich mit der Verarbeitung der bereitgestellten Daten durch SHAREMUSIC! einverstanden, unbeschadet der Rechte, die Ihnen als Nutzer gesetzlich zustehen (Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Portabilität und Widerspruch). Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt „Datenschutz und -verarbeitung“ unseres Impressums und unserer Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie unserer Datenschutzrichtlinie.

9. VERBOT DER VERWENDUNG VON TICKETS ZU WERBEZWECKEN :

Der Besitz dieses Tickets berechtigt seinen Inhaber oder Dritte nicht, dasselbe oder seinen Inhalt für Werbe-, Marketing- oder Verkaufsförderungszwecke (einschließlich Wettbewerbe, Geschenke und/oder Gewinnspiele) im Zusammenhang mit dem Ticketinhaber oder Dritten zu verwenden, ohne die vorherige Zustimmung von SHAREMUSIC! Die Nichteinhaltung dieses Punktes berechtigt die Organisation, diejenigen zivil-, straf- und/oder verwaltungsrechtlichen Schritte einzuleiten, die dem Werbetreibenden und/oder nicht autorisierten Benutzer laut Gesetz zustehen, unbeschadet späterer Ansprüche auf allgemeinen Schadenersatz, der SHAREMUSIC! entstanden ist, und ist verpflichtet, dem Veranstalter alle Schäden zu ersetzen, die durch eine solche nicht autorisierte Verwendung entstehen könnten.

10. VERBOT DES WEITERVERKAUFES VON TICKETS :

Der Weiterverkauf jeglicher Tickets ist verboten. Alle Tickets, die an offiziellen SHAREMUSIC!-Verkaufsstellen per Kreditkarte oder PayPal erworben werden, sind auf Namensbasis, was dem Käufer des Tickets als Inhaber des Tickets das Recht zum Zutritt zur Veranstaltung einräumt, unabhängig davon, ob die Angaben des Inhabers im Eintritt selbst nicht angegeben sind.

In jedem Fall kann der ursprüngliche Käufer der Tickets diese an seine Angehörigen (Familie, Freunde, Arbeitskollegen usw.) übertragen, vorausgesetzt, dass: 1. der Begleiter, der das Ticket bei sich trägt, seine Identität und seine persönliche Beziehung zum Ticketinhaber nachweisen kann. Käufer; 2. diese Übertragung kostenlos oder durch bloße Erstattung des unveränderten Preises erfolgt; und 3. die Übertragung direkt ohne Einschaltung von Zwischenhändlern, Wiederverkaufs- oder Second-Hand-Verkaufsseiten usw. erfolgt.

Die Organisation kann die Tickets einer Identitätsprüfung des Inhabers unterziehen, entweder durch Barcodes oder QR-Codes oder durch andere Identifizierungsmittel.

Aufgrund des Weiterverkaufsverbots sind alle Tickets für die Veranstaltung, die über einen Weiterverkaufskanal, Second Hand, inoffizielle Verkaufsstellen usw. gekauft wurden, betrügerisch. Wenn ein Käufer ein Ticket auf nicht autorisierte Weise weiterverkauft, verliert der Käufer daher alle damit verbundenen Rechte, einschließlich des Zugangs zur Veranstaltung, ohne Anspruch auf Rückerstattung des von ihm gezahlten Betrags. Die Organisation der Veranstaltung kann sie stornieren und erneut zum Verkauf anbieten.

Darüber hinaus muss der Wiederverkäufer, unbeschadet möglicher zivil- und/oder strafrechtlicher Haftungen und nachfolgender Ansprüche auf Ersatz allgemeiner Schäden, die SHAREMUSIC! entstehen, die Organisation für alle Schäden entschädigen, die ihm durch einen solchen nicht autorisierten Weiterverkauf entstehen könnten.

Angesichts des lukrativen Zwecks des Weiterverkaufs sind Wiederverkäufer nicht durch das Allgemeine Gesetz zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern geschützt und unterwerfen sich bei etwaigen Streitigkeiten der Gerichtsbarkeit der Gerichte der autonomen Gemeinschaft, in der die Veranstaltung stattfindet.

11. KAPAZITÄTSBEGRENZUNG :

Der Veranstaltungsort hat eine festgelegte gesetzliche begrenzte Kapazität, die deutlich angegeben wird. Wenn es verschiedene Szenarien gibt, hat jeder Bereich seine eigene Kapazität. Sobald diese Grenze erreicht ist, wird der Zugang zu diesen Bereichen gesperrt, wobei die Teilnehmer aus diesem Grund im Voraus benachrichtigt werden. Folglich ist die Organisation in keinem Fall dafür verantwortlich, dass bestimmte Teilnehmer bestimmte Konzerte oder darin integrierte Veranstaltungen nicht besuchen können.

12. ANSPRUCHSBLÄTTER :

Der Veranstalter stellt der Öffentlichkeit während der Veranstaltung an den in der geltenden Verordnung vorgesehenen Stellen Beschwerdeformulare im offiziellen Muster der Autonomen Gemeinschaft, in der die Veranstaltung stattfindet, zur Verfügung, falls diese angefordert werden.

13. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT BEI DER VERANSTALTUNG :

Der Zugang zur Veranstaltung mit Speisen und/oder Getränken ist verboten, außer in den autonomen Gemeinschaften, in denen die geltenden Vorschriften dies zulassen. Für den Fall, dass die Veranstaltung in einer autonomen Gemeinschaft stattfindet, in der die geltenden Vorschriften dies zulassen, ist der Zugang nur mit den entsprechenden Mengen für den Eigenverbrauch gestattet, um dem Gesundheitsamt die Rückverfolgbarkeit aller innerhalb des Geländes konsumierten Speisen und Getränke sowie die Sicherheit aller Teilnehmer nachweisen zu können, wobei die zulässigen Mengen gelten:

  • 1 Snack/Sandwich -oder ähnliches Produkt- pro Person.
  • 1 Flasche Wasser/Erfrischungsgetränk ohne Alkohol oder ähnliches von maximal 50 cl und ohne Verschluss (kein Glas, Stahl oder Material, das gefährlich sein könnte).

Innerhalb des Veranstaltungsortes wird es verschiedene Stände geben, an denen eine große Auswahl an Getränken und essbaren Speisen zum Kauf angeboten wird.

Der Zugang zur Veranstaltung mit Essen und/oder Getränken ist für Personen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Diabetes oder einer anderen Krankheit, die dies erfordert, ohne Einschränkung gestattet.

Im Veranstaltungsort stehen den Kunden Wasserspender zur Verfügung.

Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Personen unter 18 Jahren ist strengstens verboten.

14. RECHTSVORBEHALT :

Alle Betrugsversuche, Einbrüche und/oder Schäden an Privateigentum, die der Organisation direkt oder indirekt zugefügt werden, berechtigen sie, sowohl zivil- als auch strafrechtliche Schritte gegen die Täter einzuleiten, die sie für angemessen hält.

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